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Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 06.02.2023

Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Preise
Sämtliche Preise verstehen sich rein netto, freibleibend, exklusive Mehrwertsteuer. Für die Rechnungsstellung sind die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Bestimmungen und Preise massgebend. Preisanpassungen bleiben jederzeit vorbehalten. Zuschläge von Zweitlieferanten (Werkslieferungen, Zollgebühren, Transportkostenanteile etc.) werden offen weiterverrechnet.

 

Bewehrung
Sämtliche Preise und Aufträge verstehen sich als Komplettangebot. Dies beeinhaltet die Lieferung von benötigtem Zubehörmaterial wie Distanzkörbe, Bewehrungsmatten und Bewehrungsanschlüsse. Falls dieses Zubehör von den jeweiligen Eisenlisten herausgestrichen wird, erhöht sich der Preis für Bewehrungsstahl um Fr. 100.-- / To. Dieser Zuschlag wird auf den gesamten Auftrag erhoben und über die benötigte Menge nachverrechnet. 

 

Zahlung
Die Zahlungskonditionen lauten 30 Tage netto. Unrechtgemässe Abzüge werden nachbelastet. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Käufer ohne ausdrückliche Mahnung in Verzug und es ist ein Verzugszins von 5% geschuldet. Hält der Kunde vorstehende Zahlungsfristen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, werden sämtliche Forderungen umgehend zur Zahlung fähig.  Es wird vorbehalten, im Vorfeld der Lieferung Bonitätsauskünfte über den Kunden einzuholen.

 

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Stocker Stahl AG.

 

Gewichtsermittlung
Für die Gewichtsermittlung gelten die in den Preislisten aufgeführten, theoretischen Gewichte.

 

Mass- und Mengentoleranzen
Für Abmessungen und Materialstärken gelten, soweit vorhanden, die Toleranzen der EURO-/DIN-/ISO-/SIA-Normen. Bei Spezialanfertigungen behält der Verkäufer sich eine Mehr- oder Minderlieferung von +/- 10% vor. Alle Abbildungen, Masse, Gewichte sind unverbindlich: Modell- und Massänderungen können jederzeit ohne vorherige Mitteilung vorgenommen werden.

 

Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird auf jeder Anfrage und Rechnung offen ausgewiesen.

 

Rüstpositionen / Auftragsposition
Für das Kommissionieren der Bestellposition aus dem Stahlhandels-Sortiment wird ein Positionszuschlag von CHF 9.50 verrechnet. Pro bestellten Auftrag wird eine Auftragsposition von CHF 9.50 erhoben.
Für Erzeugnisse im Bereich Bewehrung wird ein Zuschlag pro verarbeitende Position von CHF 5.80 sowie ein Zuschlag für Bewehrungslisten unter 3 Tonnen von CHF 35.00 ausgewiesen.

 

Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte. Die Stocker Stahl AG ist zu Teillieferungen berechtigt. Ansprüche infolge verspäteter Lieferung werden nicht anerkannt.

 

Transportkosten
Die Transportkosten / LSVA betragen 4.2% des Fakturawertes, mindestens CHF 40.00 pro ausgeführte Lieferung franko Domizil, sofern der Abladeort mit dem LKW befahrbar ist. Für die Lieferung von Bewehrungsstahl, beträgt der Mindesttransport neu Fr. 85.00.

 

LKW Kranablad
Wird per Lastwagenkran abgeladen, werden pro Kranzug CHF 22.00 in Rechnung gestellt.

 

Lieferungen per Bahn
Bahnsendungen werden grundsätzlich franko Aufgabestation verrechnet. Die Bahntransportkosten gehen zu Lasten des Empfängers.

 

Lieferung per Post

Für die Lieferung per Postversand werden die effektiven Portokosten verrechnet und in der Rechnung ausgewiesen.

 

Spezialtransporte
Produkte und Material, welche Überlängen / Überbreiten aufweisen, werden separat nach Aufwand verrechnet.

 

Verpackung
Die Wahl der zweckmässigen Verpackungsart auf Kosten des Käufers bleibt der Stocker Stahl AG freigestellt. Einwegverpackungen werden zum Produktpreis eingerechnet. Mehrweggebinde sind Eigentum der Stocker Stahl AG und müssen grundsätzlich bei Lieferung ausgetauscht und retourniert werden. Falls Mehrweggebinde nicht retourniert werden folgende Gebindekosten verrechnet (Stückpreise).

 

Palette                                     CHF 20.00
Palettenrahmen                        CHF 80.00
Palettendeckel                          CHF 15.00
Holzlatte                                  CHF 15.00
Blechverschläge 1000 x 2000    CHF 27.00
Blechverschläge 1250 x 2500    CHF 33.00
Blechverschläge 1500 x 3000    CHF 48.00
Be- und Entladungsgurte          CHF   8.00

 

Warenretouren
Die Rücksendungen von Waren können nur im neuwertigen, unbearbeiteten Zustand und nach vorheriger Vereinbarung mit dem Verkäufer erfolgen. Für die Umtriebe erfolgt ein Abzug von mindestens CHF 50.00 oder 20% des Warenwertes (Wasserversorgung 10%). Allfällige Transportkosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Sonderanfertigungen, bearbeitete Teile, nicht lagerhaltige Artikel, schmutzige oder defekte Ware werden nicht zurückgenommen.

Kontrolle der Lieferung / Mängelrüge
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen. Allfällige Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen bei der Stocker Stahl AG schriftlich zu rügen. Unterlassung der rechtzeitigen Mängelrüge gilt als Genehmigung der Lieferung.

Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn Mängel versteckt waren, d.h im Zeitpunkt der Ablieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren. Jede weitere Garantie und Haftung ist ausgeschlossen. Garantie und Haftung besteht nur soweit, als sie der Lieferant oder der Hersteller leistet.

Bezüglich der Eignung des Materials für den vorgesehenen Verwendungszweck wird keinerlei Garantie übernommen.

 

Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt befreien die Stocker Stahl AG von der Erfüllung der Lieferverpflichtungen. Dem Käufer stehen keinerlei Ansprüche zu.

 

Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschliesslicher Gerichtstand ist das Geschäftsdomizil der Stocker Stahl AG.